Unternehmensgründung und Unternehmensführung
Sind Sie bereit für den nächsten Schritt im Frankreichgeschäft?
Sie verfügen schon über gute Kontakte nach Frankreich, haben bereits von Deutschland aus ein Vertriebssystem aufgebaut und wollen nun, durch die Gründung einer Tochtergesellschaft Ihr Frankreichgeschäft weiter ausbauen?
Möchten Sie Ihren französischen Geschäftspartnern die Sicherheit geben, mit einem einheimischen Unternehmen Verträge zu schließen und Barrieren abbauen, die sich durch die Nutzung einer deutschen Adresse ergeben können?
Es gibt viele Gründe sich für die Gründung eines Unternehmens in Frankreich zu entscheiden, wir unterstützen Sie bei diesem Projekt!
Welche Gesellschaftsform ist die Richtige für Sie?
Im Rahmen der Gründung der Gesellschaft, stellt sich vorab die Frage nach der geeigneten Rechtsform. In der Regel kommen drei verschiedene Gesellschaftsformen in Betracht: die „SARL“ (französische GmbH), die „SAS“ (vereinfachte Aktiengesellschaft) oder die „SA“ (klassische Aktiengesellschaft).
Seit vielen Jahren wird in Frankreich die „SAS“ der „SARL“ vorgezogen, da die Gestaltung der Satzung, der Abläufe und der Geschäftsführung weitgehend frei ist, wobei in einer SARL strengere gesetzliche Vorschriften einzuhalten sind. Beide Gesellschaftsformen können mit einem Alleingesellschafter gegründet werden und das Gesellschaftskapital muss jeweils nur mindestens einen Euro betragen. Die klassische Aktiengesellschaft, wird jedoch aufgrund ihres hohen Mindeststammkapitals (37000€) und den strengen Vorgaben an die Gestaltung nur noch selten gewählt.
Mit unserer langjährigen Erfahrung unterstützen wir Sie gern dabei die passende Gesellschaftsform für Ihr Frankreichprojekt zu finden. In einem Orientierungsgespräch arbeiten wir gern heraus, welchen für Ihr Projekt am besten geeignet ist.
Ist eine Gründung schwierig und langwierig? Was benötigen Sie, um eine Gesellschaft in Frankreich zu gründen?
In Frankreich wird für die Abfassung des Gesellschaftsvertrages kein Notar benötigt, woraus weniger Verwaltungsaufwand folgt. Aus Gründen der Rechtssicherheit empfiehlt sich bei grenzüberschreitenden Sachverhalten die zweisprachige Abfassung der Statuten, durch einen Experten.
Für die Eintragung im Handelsregister ist zudem eine Unternehmensadresse im Bezirk dieses Handelsregisters erforderlich. Für eine Adresse in Paris, bietet die AHK Frankreich eine Domizilierung (link) an ihrer Adresse an.
Das Unternehmen muss des Weiteren über ein Unternehmenskonto verfügen. Hilfestellung in diesem Bereich bietet die AHK ebenfalls in Zusammenarbeit mit ihren Mitgliedern an.
Wie geht es nach der Gründung weiter?
Beim Abschluss Ihres Geschäftsjahres unterstützt Sie die AHK Frankreich bei allen Formalitäten (Hinterlegung des Jahresabschlusses und Veröffentlichungen). Und da sich im Leben eines Unternehmens jederzeit Änderungen ergeben können, stehen wir Ihnen selbstverständlich auch bei Änderungen des Geschäftsführers, der Adresse, des Gesellschaftszwecks usw. zur Verfügung und leiten die entsprechenden Änderungen an die französischen Behörden weiter.
Nach der Gründung Ihres Unternehmens begleitet Sie die CFACI nicht nur im Rahmen Ihrer Buchhaltung und Lohnabrechnung, sondern auch bei der Suche nach Personal.