Frankreichspezifische Meldeverfahren
Frankreich hat in vielen Bereichen das Prinzip der Erweiterten Herstellerverantwortung auf Basis nationaler Gesetzgebungen umgesetzt und die Hersteller zur Rücknahme und Verwertung der von ihnen auf den Markt gebrachten Produkte verpflichtet.
So müssen beispielsweise Haushaltsabfälle chemischer Produkte, die ein Risiko für Gesundheit und Umwelt darstellen, bei EcoDDS gemeldet werden. Inverkehrbringer von Möbeln und Möbelelementen müssen diese bei Eco-Mobilier bzw. Valdelia melden.
Neben der Einrichtung von Herstellerzusammenschlüssen gibt es für bestimmte Produktgruppen gesonderte Meldepflichten, wie beispielsweise die Meldung von gefährlichen Gemischen, Biozid-Produkten und sonstigen chemischen Substanzen über das Synapse Meldetool oder die Meldung von Leermedien oder Geräten, die ein Speichermedium für Ton- oder Bildaufnahmen besitzen und das Kopieren, Speichern und Verbreiten von Ton- oder Bildaufnahmen bei Copie France ermöglichen.
Die Deutsch-Französischen Industrie- und Handelskammer vertritt betroffene Unternehmen gegenüber den Herstellerzusammenschlüssen oder übernimmt für sie die entsprechenden Meldeverfahren und bietet somit eine praxisnahe Lösung zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen.