Merkblatt Triman
Seit 2015 besteht in Frankreich die gesetzliche Verpflichtung, Verpackungen und Produkte, die getrennt gesammelt werden und der erweiterten Herstellerverantwortung unterliegen, mit dem Triman-Logo zu kennzeichnen. Im Februar 2020 wurde in Frankreich ein neues Gesetz zur Kreislaufwirtschaft (Loi AGEC) verabschiedet. Das Gesetz sieht unter anderem Änderungen bezüglich der verpflichtenden Kennzeichnung von Haushaltsverpackungen vor. Eine dieser Änderungen betrifft die Sanktionen für Kennzeichnungen, die zu Verwirrung bei der Mülltrennung führen können. Bitte füllen Sie nachstehendes Formular aus, um das Informationsblatt der AHK Frankreich zur Kennzeichnung mit dem Triman zu erhalten.