Export von gefährlichen Gemischen und Bioziden nach Frankreich: Neue Meldepflichten seit dem 1.1.2017

23.01.2017

In Frankreich unterliegen sämtliche gefährliche Gemische einer Meldepflicht bei dem Nationalen Institut für Forschung und Sicherheit (Institut National de Recherche et de Sécurité, INRS)

Die Einführung der Meldepflicht erfolgt in mehreren Stufen, in Abhängigkeit der Gefahrenhinweise, die die Produkte aufweisen. Ab dem 1.1.2017 werden die von dieser Regelung betroffenen Gefahrenhinweise um folgende Hinweise erweitert:    

  • Sensibilisierung der Atemwege, Kategorie 1 (H334)
  • Sensibilisierung der Haut, Kategorie 1 (H317)
  • Karzinogenität, Kategorie 2 (H351)
  • Keimzellmutagenität, Kategorie 2 (H341)
  • Reproduktionstoxizität, Kategorie 2 (H361)

Weitere kommen in den Jahren 2019 und 2022 hinzu.
 


Unverzüglich meldepflichtig sind ebenfalls Biozide.
 
Die Meldung erfolgt online auf dem von der INRS entwickelten Tool „Déclaration Synapse“. Eine französische elektronische Signatur ist erforderlich. 
Die Deutsch-Französische Industrie- und Handelskammer unterstützt Unternehmen bei der Erstellung der Synapse-Meldungen.