Das Wichtigste zur Arbeitsmarktreform auf einen Blick
Es ist die erste große wirtschaftspolitische Reform von Frankreichs Staatschef Emmanuel Macron: Mit einer Lockerung des Arbeitsrechts will der Präsident gegen die hohe Arbeitslosigkeit ankämpfen. Die Grundzüge sind bereits bekannt, einige Punkte blieben aber bis zuletzt unter Verschluss:
Leichtere betriebsbedingte Kündigungen: Die Regierung will betriebsbedingte Kündigungen für Firmen in Schwierigkeiten erleichtern. Bei international tätigen Unternehmen soll nur noch die wirtschaftliche Lage in Frankreich als Grundlage genommen werden, ob Entlassungen gerechtfertigt sind oder nicht. Bislang wird auch geprüft, wie es dem Unternehmen im Ausland geht.
Deckelung von Abfindungen: Die Regierung will die Abfindungen deckeln, die Arbeitgeber nach einer unrechtmäßigen Entlassung zahlen müssen. Den Arbeitsgerichten sollen entsprechende Obergrenzen vorgegeben werden, die sich an der Dauer der Betriebszugehörigkeit bemessen. Unklar ist noch die Höhe dieser Obergrenze.
Stärkung von Betriebsvereinbarungen: Betriebsvereinbarungen werden mehr Gewicht bekommen. Die Regierung argumentiert, direkte Verhandlungen zwischen einem Firmenchef und der Belegschaft würden den Bedürfnissen beider Seiten am besten gerecht. Die Regierung will es Unternehmen zudem erleichtern, ihre Belegschaft mit einer Befragung über eine Vereinbarung abstimmen zu lassen. Branchenvereinbarungen werden aber weiter eine große Rolle spielen. Die Felder, die sie regeln, werden ausgeweitet, unter anderem auf befristete Verträge.
Zusammenlegung von Arbeitnehmervertretungen: In französischen Unternehmen gibt es derzeit vier verschiedene Formen von Arbeitnehmervertretungen, vom Betriebsrat bis hin zu Komitees, die zuständig sind für die Sicherheit am Arbeitsplatz. Die Regierung will zumindest drei von ihnen zusammenlegen, damit der soziale Dialog „effizienter“ verläuft. Kleine und mittlere Unternehmen, in denen es keine Gewerkschaftsvertreter gibt, sollen künftig auch mit Personalvertretern ohne Gewerkschaftsmandat verhandeln dürfen.
Zeitplan: Die Pläne für die Arbeitsmarktreform werden derzeit noch von verschiedene Gremien und Behörden geprüft. Ohne elementare Einwände soll sie dann am 22. September im Kabinett besprochen und beschlossen werden. Die Veröffentlichung im Amtsblatt ist dann für die darauf folgenden Tage geplant. Erst dann wird die Reform in Kraft treten. Die Gegner der Reform wollen jedoch in den kommenden Wochen massiv gegen das Vorhaben mobil machen: Zwei Gewerkschaften haben allein für heute zu Streiks und Demonstrationen aufgerufen. Der Linkspolitiker Jean-Luc Mélenchon will am 23. September eine Protestkundgebung anführen.