Umwelt & Recycling

Frankreich - Kennzeichnungspflicht von Haushaltsverpackungen mit dem Grünen Punkt entfällt ab sofort

24.02.2017

Ab sofort sind Haushaltsverpackungen, die in Frankreich auf den Markt gebracht werden, nicht mehr zwingend mit dem Grünen Punkt zu kennzeichnen.

Bislang sah das französische Umweltgesetzbuch vor, dass alle Verpackungen, die bei einem staatlich zugelassenen Herstellerzusammenschluss lizenziert werden, nach dessen Vorschriften zu kennzeichnen sind. Mit der Änderung des Artikels R 543-56 des französischen Umweltgesetzbuches Ende 2016 entfällt nun die Kennzeichnungspflicht mit dem Grünen Punkt in Frankreich. Unternehmen, die einen Mitgliedsvertrag mit den derzeit zugelassenen Herstellerzusammenschlüssen Eco-Emballages oder Adelphe geschlossen haben, können das auch in Deutschland genutzte Symbol „Der Grüne Punkt“ ohne Veränderung in Frankreich verwenden.

Die Änderung der gesetzlichen Bestimmungen kann sicher auch als erste Maßnahme zur Öffnung des Marktes für die Konkurrenz verstanden werden. Im Jahr 2018 beginnt eine neue Zulassungsperiode für Herstellerzusammenschlüsse von Haushaltsverpackungen in Frankreich. Im Rahmen dieser neuen Zulassungsperiode hat sich neben Eco-Emballages und dessen Tochtergesellschaft Adelphe auch der Herstellerzusammenschluss LÉKO, der der Reclay Group angehört, um eine staatliche Zulassung beworben.

Eine weitere Änderung zum 1. Januar 2017 ist die Einführung neuer zusätzlicher Abrechnungsmethoden bei Eco-Emballages und Adelphe. In diesem Zuge wurden die Internetportale neu gestaltet und sind derzeit lediglich in französischer Sprache verfügbar.

Die Deutsch-Französische Industrie- und Handelskammer vertritt Unternehmen gegenüber den zugelassenen Herstellerzusammenschlüssen und übernimmt die gesamte administrative Abwicklung ihrer Verpackungsrücknahmepflichten in Frankreich.

Kontakt:
Jennifer Baumann

AHK Frankreich/ Abteilung Umwelt
Tel. 00 33 (0)1 40 58 35 96
E-mail: jbaumann(at)francoallemand.com