Neue Vorschriften für den Export von Elektro- und Elektronikgeräten nach Frankreich

18.06.2018

Die Abteilung Umwelt der AHK Frankreich informiert und bietet Unterstützung an.

Ab dem 15. August 2018 gelten in Frankreich die neuen Bestimmungen der Verordnung Nr. 2014-928 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte. Gemäß des offenen Anwendungsbereichs (Open Scope), umfasst die Rücknahme- und Entsorgungspflicht von Unternehmen künftig alle Elektro- und Elektronikgeräte, die nicht explizit durch das neue Gesetz ausgeschlossen sind. Dazu gehören Elektrogeneratoren, Druckkartuschen, Leuchtkörper, elektrische Geräte wie Steckdosen und Schalter sowie bspw. Möbel und Bekleidung mit elektronischen Komponenten.

Unternehmen, die solche Geräte im Direktvertrieb nach Frankreich exportieren müssen diese bei einem der zugelassenen Entsorgungssysteme Ecologic, Eco-systèmes, Récylum (Lampen) und PV Cycle (Solarzellen) über einen Bevollmächtigten anmelden. Bereits seit 2016 bietet die AHK Frankreich Unternehmen an, als Bevollmächtigter die Entsorgungs- und Rücknahmepflichten von Unternehmen in Frankreich zu übernehmen sowie sie aktiv bei den Anmelde- und Meldeverfahren zu unterstützen.

Kontakt:

Christa Geissinger, Bereichsleitung Umwelt, Tel: 00 33 (0)1 40 58 35 95, cgeissinger(at)francoallemand.com